News
News
Der Wiener Weg wurde von den Unternehmen unserer Stadt deutlich bestätigt
Ab 2021 können bis zu 1.200 Euro abgesetzt werden, auch wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Damit wird eine langjährige Forderung der WK Wien erfüllt.
Mit der Steuerveranlagung 2021 wird es noch einfacher und unbürokratischer, die Kleinunternehmer-Pauschalierung zu nutzen. Davon profitieren vor allem Ein-Personen-Unternehmen (EPU), denn bei vielen von ihnen bleibt der erzielte Jahresumsatz unter 35.000 Euro (bzw. unter 42.000 inkl. Umsatzsteuer).
„Mit dem von der Wirtschaftskammer Wien entwickelten Steuermodell zahlen viele Ein-Personen-Unternehmen künftig weniger Einkommensteuer. Es freut mich, dass die Regierung unsere Vorschläge übernommen und umgesetzt hat. Damit erleichtern wir vielen tausend Unternehmern das Leben“, betont Kasia Greco, Vize-Präsidentin der WK Wien, EPU-Sprecherin und selbst Ein-Personen-Unternehmerin.
Die Pauschalierung ist ein Kann, kein Muss. Jedem Unternehmer steht es frei, den Gewinn weiterhin durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder eine andere Pauschalierungsmethode zu ermitteln, wenn dies für ihn wirtschaftlich günstiger ist (z.B. bei sehr hohen tatsächlichen Betriebsausgaben).
Wer sich für dieses Modell entscheidet, profitiert jedenfalls von einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung: So muss man die tatsächlichen Ausgaben gegenüber der Finanz nicht mehr nachweisen, auch ein Wareneingangsbuch und eine Anlagenkartei muss für die Finanz unterjährig nicht mehr geführt werden. Zudem reduziert sich die Einkommensteuererklärung auf ganz wenige Informationen: Es genügt, die Branche, den Umsatz und die Sozialversicherungsbeiträge anzugeben.
Grecos Appell an die Ein-Personen-Unternehmen: „Nutzen Sie dieses attraktive Angebot für Ihren Betrieb!“
Weitere News: